Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 bestätigt, dass Unternehmer verpflichtet sind, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen.
Ob digital oder manuell, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen. Nichts ist also einfacher als die Zeiterfassung.
So lassen sich Arbeitszeiten und Urlaube einfach per Zeiterfassung erfassen.
Darüber hinaus wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 in Deutschland im Jahr 2022 umgesetzt.
Dabei handelt es sich um die Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung.
Die Gerichte üben Druck auf das Thema Zeiterfassung aus.
Zeit für eine große Veränderung, Zeiterfassung für kleine Unternehmen und die Frist für die vollständige Implementierung der Zeiterfassung im Unternehmen rückt näher.
Dank der WaWi Solutions GmbH ist das alles möglich